Wer denkt schon gern an Unfall oder an das eigene Ableben. Und doch, wer für den Notfall vorsorgt, nimmt seinen engsten Vertrauten Last und Verantwortung ab. Musterverträge und Vordrucke zu diesem Thema stehen im Netz vielfältig zum Download zur Verfügung. Doch was ist richtig und sinnvoll für den Einzelnen. Welche Möglichkeiten der medizinischen Maßnahmen und rechtlichen Möglichkeiten bestehen und was ist dabei im Vorfeld zu bedenken?
Wenn der Patient seinen Willen nicht mehr äußern kann, sollten medizinische Maßnahmen und Entscheidungen schon vorher festgelegt sein und stets in seinem Sinne angewendet werden.
Mit Hilfe der Patientenverfügung kann der Wille des Patienten schon vor Eintritt der konkreten Behandlungssituation verbindlich festgelegt werden.
Es ist wichtig zu wissen, was man in vorgenannter Situation tut; wichtig ist aber auch zu wissen, was passiert, wenn man nicht entsprechend vorsorgt!
Mit einer Vorsorgevollmacht wird die gerichtliche Anordnung einer amtlichen Betreuung vermieden.
Patienten sollten beachten, dass auch Ehe- oder Lebenspartner und Kinder nach gegenwärtiger Rechtslage nicht ohne eine Vollmacht für sie handeln bzw. Einblick in die Krankenakte nehmen können.
Liegt nämlich keine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht vor, wird durch das Betreuungsgericht ein professioneller Betreuer oder Vormund bestellt. Eigene Wertevorstellungen können dann nicht berücksichtigt werden und alle medizinischen Möglichkeiten werden ausgeschöpft. Es besteht keine Möglichkeit, in ärztliche Maßnahmen bei bestimmten Krankheitsbildern einzuwilligen oder diese zu untersagen.
Wir möchten mit dieser Veranstaltung das Thema intensiver und umfassender behandeln und Information und Aufklärung bieten. Die Fragestellungen werden anhand von Beispielen von medizinischen und juristischen Fachleuten erläutert und beantwortet.
Termine: | Die Veranstaltungen zu diesem Thema sind am 19.10.17 |
Uhrzeit/Beginn: | |
Ort: | BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbh |
VORTRAG 1: | Worauf es ankommt Die Vorsorgevollmacht ist das Bindeglied zwischen selbst- bestimmtem Handeln und verantwortlicher Fremdbestimmung. Dieses gilt in noch viel stärkerem Maße für die Patienten-verfügung, da dieses Gestaltungsmittel zur Regelung der "letzten Dinge" die Umsetzung selbstbestimmten Willens in einer Lebensphase sicherstellen soll, in der dieser Wille vom Betroffenen selbst nicht mehr zum Ausdruck gebracht werden kann. Bei der Formulierung von Patientenverfügungen ist daher allergrößte Sorgfalt geboten; die bloß schematische Übernahme von vorformulierten Textbausteinen ist oft nicht ausreichend. Dauer 1 Stunde Referent: Dipl.-Kfm. Hans-Georg Meyer (Handout des Vortrags und Vertragsmuster) |
VORTRAG 2: |
Möglichkeiten ärztlicher Maßnahmen in Anwendung und Auswirkung aus medizinisch, fachlicher Sicht Es werden die wichtigsten Situationen im Klinikalltag, bei denen sich die Frage der Fortführung der Therapie, einer weiteren Behandlungsmaßnahme oder des Behandlungsabbruchs stellt. Künstliche Ernährung, künstliche Beatmung, Maßnahmen zur Schmerzlinderung, Koma und Wachkoma, Informationen über lebensverlängernde Medikamente und Geräte und eine evtl. Organspende beschrieben. Dauer 1 Stunde Referent: Dr. Stefan Meier, Facharzt für Anästhesiologie, Spezielle Intensivmedizin und Schmerztherapie, Notfallmedizin, Mitglied im Ethikkomitee der
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Pause: | von 16.00 Uhr bis 16:15 Uhr
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VORTRAG 3: | Juristische Bewertung von Vorsorgeverträgen und Patientenverfügung Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Fallbeispiel aus den Bereichen Behandlungsfehler, Fürsorgepflicht, ärztliche Kunstfehler, Patientenrechte, Arzthaftung, Abfindung Dauer 1 Stunde Referentin: Fachanwältin Rechtsanwältin Sonja Hebben-Dietz LL.M. , Düsseldorf - Spezialisierung Medizinrecht für Patienten |
Weitere Veranstaltungen zu diesem Thema sind bisher nicht geplant.
Wenn Sie Interesse haben, sprechen Sie uns gern an!
telefonisch unter +49 211 17298-0
per Mail joerissen@bpg.de
Dipl.-Kfm., Unternehmensberater
Facharzt für Anästhesiologie, Spezielle Intensivmedizin und Schmerztherapie, Notfallmedizin,
Mitglied im Ethikkomitee der Med. Fakultät der Universität Düsseldorf
Rechtsanwältin für Medizinrecht